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Widersprüchliches Gutachten vom Bundesgericht zurückgewiesen
Das Bundesgericht erachtete im Entscheid 9C_53/2008 vom 18.02.2009 ein Gutachten des Instituts ABI als widersprüchlich. Die Widersprüche konnten auch durch eine Stellungnahme des ABI z.H. des Bundesgerichts auf dessen Anfrage hin nicht ausgeräumt werden. Es ging um die Frage, ob die attestierte volle Arbeitsfähigkeit in adaptierter Tätigkeit unbedingt oder aber nur nach vorgängiger Therapie gegeben sei bzw. allenfalls nicht gegeben sei. Auch setzte sich das ABI trotz Aufforderung des Bundesgerichts nicht mit diskrepanten Auffassungen betreffend Diagnose und Arbeitsfähigkeit auseinander. Die Sache wurde Klärung der offenen Frage im Rahmen einer Neubegutachtung an die IV-Stelle zurückgewiesen. Das Bundesgericht verwies u.a. auf seine bisherige Rechtsprechung, wonach eine nur bedingt realisierbare Arbeitsfähigkeit unter Umständen unbeachtlich bleibt (Erw. 3 m.H.) und wonach eine Expertise nur bei objektiv feststellbaren entgegenstehenden Gesichtspunkten in Zweifel zu ziehen ist (Erw. 4 m.H.). Vgl. plädoyer 2/2009, 69 ff.; AJP 7/2009, 906.