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Wenn ein Experte sich selbst am meisten vertraut
Auch eine gute Idee:
8C_60/2023, 8C_70/2023
6.2.2. Die Vorinstanz hat einleuchtend dargelegt, dass das Gutachten der Medicore in seiner ersten Fassung vom 25. April 2019 nicht überzeugt. Sie stützte sich dabei auf die Stellungnahme der RAD-Ärztin Dr. med. B.________ vom 9. Juli 2019. Danach sei die Beurteilung im orthopädischen Teilgutachten "eminenzbasiert" und nicht gestützt auf die objektiven klinischen und bildgebenden Befunde abgegeben worden. Der Gutachter habe eine Minderung der Konzentration und der Aufmerksamkeit berücksichtigt, die weder neurologisch noch psychiatrisch oder neuropsychologisch habe festgestellt werden können. Im Gutachten fänden sich zudem zahlreiche Hinweise auf Inkonsistenzen, mit denen sich der orthopädische Sachverständige nicht hinreichend auseinandergesetzt habe. Abgesehen von dieser berechtigten Kritik fällt auf, dass der Expertise keine Beurteilung des zeitlichen Verlaufs der Arbeitsunfähigkeit zu entnehmen ist, was sie als unvollständig erscheinen lässt. Wenn das Versicherungsgericht bei diesen Gegebenheiten die erste Fassung des Medicore-Gutachtens vom 25. April 2019 als nicht beweiskräftig beurteilte, so verletzte es damit kein Bundesrecht.
dazu: https://flexikon.doccheck.com/de/Eminenzbasiert#:~....
Eminenzbasiert
1. Definition
Eminenzbasiert ist die halb scherzhafte Bezeichnung für eine Expertenmeinung und wird als Gegenbegriff zu evidenzbasiert verwendet.
Eminenzbasiert kann kritisch gemeint sein, d.h. ein Experte setzt sich kraft seiner Autorität über eine gut begründete Empfehlung oder Lehrmeinung hinweg; aber auch neutral im Sinne von: es gibt keine gute Studien- oder Datenlage, aber Einzelmeinungen lassen eine sinnvolle Empfehlung zu.