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Wegfall von Erwerbsmöglichkeiten/Monetäre Bewertung: Der Beitrag des Mediziners …

2018-06-05 14:45:00

Sozialversicherungsrechtstagung 2018, Universität St. Gallen, Luzern 05.06.2018

Brennpunkte in der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung

Dr. med. Jörg Jeger, Chefarzt der IV-Gutachterstelle MEDAS Zentralschweiz, Luzern

Dr. Jeger äussert sich immer wieder engagiert und pointiert zu der Problematik der medizinischen Begutachtungen. Einige Themen die er immer wieder erinnert sind folgende:

Der Rechtsanwender, IV-Stellen und Gerichte, erwarten prozentgenaue Bestimmungen der Arbeitsfähigkeit in bestimmten Berufen. Dies weil schon ein Prozent mehr oder weniger darüber entscheiden kann, ob eine Leistung (IV-Rente) zugesprochen werden muss oder nicht. Objektiv gesehen kann der Mediziner aber in den meisten Fällen höchstens eine grobe Bandbreite angeben. Diese Realität wird schlicht ignoriert. Die Rechtsanwender sind nicht bereit, sich dieser Problematik zu stellen und entsprechende juristische Werkzeuge bereit zu stellen.

Der juristische Hintergrund wird immer komplizierter.

Der Fragenkatalog wird immer umfangreicher, obwohl mehr Fragen eher mehr Ungenauigkeit bedeutet.

Dem Gutachter werden Fragen gestellt, welche die Medizin gar nicht beantworten kann. Vieles kann gar nicht gemessen und mit klaren Aussagen verbunden werden. Die Rechtsanwender schieben die unsicheren Faktoren in der Beurteilung der «Invalidität – Arbeitsfähigkeit – Erwerbsfähigkeit» einfach dem Mediziner zu. Es stellt sich für den Beobachter die Frage, warum sich die Mediziner nicht wehren und solche Zumutungen zurückweisen, indem sie sich schlicht weigern, unbeantwortbare Fragen (scheinbar) zu beantworten.