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Wahrscheinlichkeit für Heimaufenthalt gering
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine betagte Person ohne sinnfälliges Ereignis (Ausbruch einer schweren Krankheit oder Unfall) längerfristig in ein Alters- oder Pflegeheim begibt, ist klein. Diese Erkenntnis isthinsichtlich der Festlegung des Pflegeschadens (Betreuungsschadens) im Zusammenhang mit einem Haftpflichtfall, beispielsweise nach einem schwerwiegenden Verkehrsunfall, von Bedeutung: Wird eine ältere Person schwer verletzt, bedeutet dies meist, dass sie durch den Unfall letztlich gezwungen wird, in ein Heim einzutreten, während sie ohne Unfall noch längere Zeit zuhause gelebt hätte. Die so durch den Unfall bewirkten Pflegekosten sind als Pflegeschaden zu ersetzen. Beruft sich die Gegenpartei (z.B. Haftpflichtversicherung) darauf, dass die verunfallte Person ohne Unfall ohnehin im Alter von soundso viel Jahren in ein Heim eingetreten wäre, muss sie sich die hier dargelegten statistischen Ergebnisse entgegenhalten lassen: Die Wahrscheinlichkeit, dass die verunfallte betagte Person auch ohne Unfall in ein Heim eingetreten wäre, ist eben deutlich tiefer als man a priori annehmen würde.