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Vorbescheidspflicht bei Nichteintreten

2009-09-04 09:21:05

Zusammenfassung Vorbescheidspflicht bei Nichteintreten Entscheid IV 2008/167 des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24.04.2009 Art. 57a Abs. 1 IV, Art. 73bis Abs. 1 IVV. Vorbescheid. Auch einer Verfügung, mit der nicht auf ein Rentenrevisionsgesuch eingetreten wird (Nichteintretensverfügung), hat ein Vorbescheid vorauszugehen. Nur so wird der Gesuchsteller in die Lage versetzt, rechtzeitig alle Unterlagen einzureichen, mit denen er die behauptete Sachverhaltsveränderung glaubhaft machen will.

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