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Versicherungsrecht bei Jobverlust wegen Unfall oder Krankheit

2015-09-24 16:52:00

Ein längjähriger Mitarbeiter erlitt einen Arbeitsunfall und musste operiert werden. Bei der Operation wurde unvermittelt ein Tumor entdeckt, der mit dem Unfall nichts zu tun hatte und sich vorher nicht bemerkbar gemacht hatte. Die Unfallversicherung und die Krankentaggeldversicherung stimmten ihre Leistungen gemäss den beiden unterschiedlichen Ursachen ab. Aufgrund der länger dauernden Abwesenheit des Mitarbeiters sah sich der Arbeitgeber veranlasst, die Kündigung auszusprechen. Der Mann meldete sich nun bei der Arbeitslosenkasse und beim RAV. Kurz nach Austritt aus dem Arbeitsverhältnis erlitt er einen Rückfall des Tumorleidens und musste sich erneut in Spitalbehandlung begeben. Die Krankentaggeldversicherung verweigerte nun jedoch weitere Leistungen mit der Begründung, der Versicherte habe die Übertrittsfrist in die Einzelkrankentaggeldversicherung verpasst. Weder der Arbeitgeber noch der Versicherer hatte ihn jedoch schriftlich auf dieses Übertrittsrecht hingewiesen.

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