- Bitte Javascript aktivieren!
BLOG UND FACHARTIKEL
Versicherter Verdienst für Arbeitslosentaggeld nach Unfall und längerer Arbeitsunfähigkeit
Erwerbstätige, die einen Unfall erlitten haben, werden meist früher oder später arbeitslos, wenn sie im ausgeübten Beruf arbeitsunfähig bleiben und nur noch in einer anderen, dem Leiden angepassten Tätigkeit vermittlungsfähig sind. Als versicherter Verdienst für das Arbeitslosen-Taggeld gilt in einem solchen Fall der bis zum Austritt aus dem Arbeitsverhältnisses erzielte Lohn, sofern sich der/die Versicherte innerhalb eines Jahres nach Austritt bei der Arbeitslosenkasse anmeldet. Wenn er/sie sich aber später anmelden, gilt als versicherter Verdienst eine (in der Regel viel tiefere) Pauschale. Wer somit trotz Arbeitsunfähigkeit noch ein Jahr oder länger im Arbeitsverhältnis verbleibt und erst dann austritt, kann nach Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse Taggeld auf der Grundlage seines bisherigen Lohnes beziehen.