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Vermittlungsfähigkeit und damit Arbeitslosentaggeld-Anspruch von behinderten Personen

2009-07-01 16:39:00

Die Versicherte war von der Psychiaterin zu 100 % und vom Vertrauensarzt der ALV zu 50 % arbeitsunfähig geschrieben worden. Zunächst wurde eine 50 %-ige, auf Einsprache hin dann aber eine volle Vermittlungsfähigkeit anerkannt. Weder objektive noch subjektive Gründe standen einer solchen entgegen. Vgl. Urteil des EVG C 193/01 vom 10.06.2002, wo festgehalten wird, dass sogar eine 100 %-ige Invalidität die Vermittlungsfähigkeit noch nicht grundsätzlich ausschliesst. Vgl. zum Thema: Kreisschreiben ALE Art. B248 ff.; NUSSBAUMER, SBVR Bd. 14, 2. Aufl. 2007 (Hrsg. U. Meyer), 2264 f.

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