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Verletzung des rechtlichen Gehörs
2009-09-11 09:27:57
Entscheid UV 2009/22 des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22.06.2009. Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 42 und 47 Abs. 1 lit. b ATSG: Anspruch auf rechtliches Gehör: Indem es der Unfallversicherer trotz Antrag auf Akteneinsicht unterlassen hat, der versicherten Person die Unfallakten zuzustellen, verletzte er ihren Anspruch auf rechtliches Gehör. Auf Grund des vorliegend schwerwiegenden Verfahrensfehlers und des Interesses der versicherten Person an einer Rückweisung entfällt die Möglichkeit seiner Heilung.