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Valideneinkommen bei Überdurchschnittlichem Erwerbspensum
Entscheid IV 2007/412 des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25.02.2009 Art. 16 ATSG; Art. 28 Abs. 1 IVG. Invaliditätsbemessung. Beweiswert von medizinischen Gutachten. Somatoforme Schmerzstörung, Anpassungsstörung, psychosoziale Belastungssituation. Beim Valideneinkommen ist das Entgelt zu berücksichtigen, das eine versicherte Person vor Eintritt des invalidisierenden Gesundheitsschadens aufgrund eines überdurchschnittlichen Erwerbspensums insgesamt erzielte, sofern es ohne Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch weiterhin erzielt worden wäre. Ob das über 100% liegende Pensum in einem Nebenverdienst oder in zwei parallel zueinander ausgeübten, wirtschaftlich gleichbedeutenden Erwerbstätigkeiten begründet liegt, ist unerheblich.