BLOG UND FACHARTIKEL

Update 2020: Leistungen Sozialversicherungen (IV, UV, ALV, BVG, EL, etc.)

2020-03-10 07:57:00

Beiträge und Leistungen wichtiger Sozialversicherungen ab 01.01.2020

Artikel als PDF: News Sozialversicherungsrecht 2020 IV UV ALV EL BVG.pdf

Jährliches Update:

Beiträge und Leistungen wichtiger Sozialversicherungen ab 01.01.2020

Wichtig: Aus diesen Angaben können keine Rechtshandlungen abgeleitet werden; sie sind im Einzelfall nachzuprüfen.

1. Unfallversicherung nach UVG - keine Änderung zum Vorjahr:

Der höchste versicherte Verdienst pro Jahr beträgt wie bisher CHF 148'200.-. Daraus folgt ein höchster versicherter Tagesverdienst von CHF 406.-.

Die Geldleistungen der Unfallversicherung orientieren sich an diesen Höchstbeträgen.

2. Arbeitslosenversicherung - keine Änderung zum Vorjahr .

Der höchste versicherte Verdienst beträgt auch hier weiterhin CHF 148'200.-.

Der paritätische (AN+AG hälftig) ALV-Beitragssatz bleibt bei 2.2% bis zum obigen Höchstverdienst, darüber unlimitiert bei 1%.

3. AHV und IV - Änderung zum Vorjahr nur bei den Beiträgen:

Die Maximalhöhe der ganzen IV- und Alters-Rente bleibt bei CHF 2'370.-/Mt. oder CHF 28‘440.-/Jahr.

Die Hilflosenentschädigung (HE) beträgt bei der IV monatlich weiterhin CHF 1‘896.- (schwere Hilflosigkeit), CHF 1‘185.- (mittlere Hilflosigkeit) und CHF 474.- (leichte Hilflosigkeit). Im IV-Heim wird nur ein Viertel dieser Beträge bezahlt und bei der AHV nur die Hälfte. Im AHV-Heim wird eine leichtgradige Hilflosigkeit nicht entschädigt.

Das maximale IV-Taggeld beträgt 80% des höchsten versicherten Verdienstes analog der Unfall- und Arbeitslosenversicherung (siehe oben) und liegt wie bisher bei CHF 325.-.

Der Mindestbeitrag für AHV/IV/EO beträgt neu CHF 496.-/Jahr. Der paritätische (AN+AG hälftig) AHV/IV/EO-Lohnbeitrag beträgt neu 10.55% (AHV 8.7 / IV 1.4 / EO 0.45).

4. Ergänzungsleistungen (oder "Zusatzleistungen") - keine Änderung zum Vorjahr:

Die Ansätze für den allgemeinen Lebensbedarf betragen weiterhin: Für Einzelpersonen CHF 19'450.-/Jahr, für Ehepaare CHF 29'175.-, für Kinder bis CHF 10'170.-.

Wie bisher betragen die maximalen anerkannten Mietkosten für einen Einpersonenhaushalt CHF 13‘200.-/Jahr und für einen Mehrpersonenhaushalt CHF 15‘000.-/Jahr.

In einigen Kantonen werden zusätzliche Leistungen oder sogenannte Beihilfen gewährt.

5. Berufliche Vorsorge BVG (obligatorischer Teil) - Änderung zum Vorjahr:

Weiterhin beträgt der maximale versicherte Verdienst CHF 85'320.- und die Eintrittsschwelle CHF 21'330.-. Einige BVG-Renten mit Beginn ab 2010 werden um max. 1.8 % angehoben.

Der BVG-Mindestzinssatz bleibt auf 1%. Der Umwandlungssatz beträgt weiterhin 6.8%.