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Unterstellung Vorsorgeeinrichtung
2009-06-25 16:05:17
Art. 23 BVG: Beginn der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat. Wirkte sich eine Gesundheitsbeeinträchtigung in einem (gekündigten) Arbeitsverhältnis nicht negativ auf die Arbeitsfähigkeit aus, ist die Leistungspflicht der Vorsorgeeinrichtung jenes Arbeitgebers zu verneinen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 31. Juli 2008, BV 2007/21).