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Private Nutzung des Geschäftsautos bei einer Ehescheidung oder -trennung

2018-03-27 09:28:00

Im Rahmen eines Scheidungs- oder Eheschutzverfahrens ist durch den Anwalt, die Anwältin, für die Unterhaltsberechnung das Nettoerwerbseinkommen der Eheleute zu ermitteln. Dabei stellt sich möglicherweise die Frage, ob und wie es sich auf das Einkommen auswirkt, dass einem Ehegatten das Geschäftsauto zur privaten Nutzung überlassen wird.

Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Nutzung des Geschäftsautos für private Zwecke eine geldwerte Leistung des Arbeitgebers darstellt. Der Arbeitnehmer erspart sich dadurch Ausgaben, die er andernfalls selbst tragen müsste. Dieser Vorteil soll „Geld wert sein“ und dem Erwerbseinkommen hinzugerechnet werden. Damit gehört auch dieser geldwerte Vorteil neben dem Lohn zum Erwerbseinkommen. (Urteil des Bundesgerichts vom 27.10.2005, 5C.218/2005, E.4). Damit steht ein höherer Betrag für den Unterhalt, bzw. die Alimente zur Verfügung.