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Unterhalt bei Unverheirateten für den Kinderbetreuenden Elternteil

2015-09-25 16:50:00

Bei der derzeitigen Reform des Familienrechts stellt der Gesetzgeber das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt seiner Überlegungen.

Dies zeigt sich einerseits bei der seit 1.7.2014 geltenden Neuregelung zur elterlichen Sorge, welche von den Eltern – unabhängig vom gewählten Zivilstand – in der Regel gemeinsam zum Wohl des Kindes ausgeübt werden soll. Dieser Gedanke liegt auch der Botschaft des Bundesrates zur Revision des Kindesunterhaltes zugrunde. Dem Kind soll im individuellen Fall die bestmögliche Betreuungslösung ermöglicht werden, egal ob seine Eltern verheiratet sind oder nicht.

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