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BLOG UND FACHARTIKEL
Beiträge und Leistungen von Unfallversicherung und Invalidenversicherung etc. ab Jahresbeginn 2017
Beiträge und Leistungen der Sozialversicherungen ab 01.01.2017
(Aus diesen Angaben können keine Rechtshandlungen abgeleitet werden; sie sind im Einzelfall nachzuprüfen.)
Unfallversicherung nach UVG:
Höchster versicherter Verdienst pro Jahr: CHF 148'200.- (wie 2016).
Der höchste versicherte Tagesverdienst beträgt CHF 407.- (wie 2016).
Per 01.01.2017 tritt die UVG-Revision in Kraft. Verschiedene Bestimmungen ändern, z.B. betreffend Versicherungsbeginn/-ende, Abredeversicherung, Unfall(-rente) im AHV-Alter, etc.
Arbeitslosenversicherung:
Höchster versicherter Verdienst pro Jahr: CHF 148'200.- (wie 2016).
Der paritätische (AN+AG hälftig) ALV-Beitragssatz bleibt wie bisher bei 2.2% bis zum obigen Höchstverdienst, darüber unlimitiert bei 1%.
AHV und IV:
Die Maximalhöhe der ganzen IV- und Alters-Rente bleibt bei CHF 2'350.-/Mt. oder CHF 28‘200.-/Jahr.
Die Hilflosenentschädigungen betragen bei der IV monatlich weiterhin CHF 1‘880.- (schwer), CHF 1‘175.- (mittel) und CHF 470.- (leicht). Im IV-Heim wird nur ¼ dieser Beträge gewährt und bei der AHV nur die Hälfte. Im AHV-Heim entfällt eine leichte HE.
Das maximale IV-Taggeld erhöht sich analog dem versicherten Verdienst in der Unfall- und Arbeitslosenversicherung (siehe oben) und beträgt CHF 326.- (wie 2016).
Der Mindestbeitrag AHV/IV/EO beträgt CHF 478.-/Jahr (wie 2016). Der paritätische (AN+AG hälftig) AHV/IV/EO-Lohnbeitrag beträgt wie 2016 10.25% (AHV 8.4 / IV 1.4 / EO 0.45).
Ergänzungsleistungen (oder "Zusatzleistungen"):
Die Ansätze für den allgemeinen Lebensbedarf betragen wie im Vorjahr: Für Einzelpersonen CHF 19'290.-/Jahr, für Ehepaare CHF 28'935.-, für Kinder bis CHF 10'080.-.
Berufliche Vorsorge gemäss BVG (obligatorischer Teil):
Wie im Vorjahr beträgt der maximale versicherte Verdienst CHF 84'600.- und die Eintrittsschwelle CHF 21'150.-. Der BVG-Mindestzinssatz sinkt von 1.25% auf 1%.
Der von den Steuern abzugsberechtigte Vorsorgebeitrag bei der 3. Säule beträgt wir im Vorjahr max. CHF 6'768.- bzw. für Selbständige max. CHF 33'840.-.
Per 01.01.2017 ändern die Bestimmungen betreffend Scheidung und Guthabenaufteilung.