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BLOG UND FACHARTIKEL
Unfallverletzung oder Krankheitsprozess? - eine heikle und folgenschwere Abgrenzung
Artikel in Thurgauer Zeitung im November 2015
von Markus Rüegg, eidg. dipl. Sozialversicherungsexperte
Nach einem Unfall können sich unfallbedingte Verletzungen und Krankheitsfaktoren auf die Arbeits- und Leistungsfähigkeit auswirken. Die Frage der Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung kann sich entweder schon vom Unfallzeitpunkt an oder erst nach und nach ergeben und dazu führen, dass Verfahren bei mehreren Sozial- oder Privatversicherungen laufen.
Bei einem entsprechenden Gesundheitsschaden stellt die Deckung des Lohnausfalls für Erwerbstätige bzw. die Deckung des Ausfalls einer im Haushalt tätigen Person ein vordringliches Bedürfnis dar. Hierfür kommen in erster Linie Taggelder der sozialen oder einer privaten Unfallversicherung in Frage. Ist unklar, ob es sich um Unfall- oder um Krankheitsfolgen handelt, besteht für die Krankentaggeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde, eine Vorleistungspflicht, bis die Ursache geklärt ist. Auch allfällige Leistungen der Arbeitslosenkasse, der IV oder der Pensionskasse können von der Klärung dieser Frage beeinflusst sein.
Wichtig ist im Schadensfall einerseits die möglichst zügige medizinische und rechtliche Abgrenzung zwischen Unfall- und Krankheitsfaktoren, um ungedeckte finanzielle Ausfälle zu vermeiden. Andererseits sind bei mehreren beteiligten Versicherungen die Leistungen richtig zu koordinieren, um Lücken oder Überentschädigungen auszuschliessen. Es lohnt sich in finanzieller und administrativer Hinsicht, den Leistungsvoraussetzungen der Versicherungen von Beginn weg die nötige Aufmerksamkeit zu schenken und auf die Koordination von Versicherungsleistungen zu achten.
Studer Anwälte AG, 071 677 80 00, www.studer-anwaelte.ch
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