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Unfallkausalität zwischen Recht und Medizin - Herausforderung für den Arzt und den Anwalt
2013-08-27 14:18:00
Bei der Definition des Unfallbegriffs in Art. 4 ATSG ist als letzte von insgesamt sechs Voraussetzungen die Kausalität aufgeführt ("...zur Folge hat"). Das Ereignis muss also Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung sein, um als Unfall zu gelten. Bei der Klärung der Frage, ob dieser Ursache-Wirkungs-Zusammenhang besteht oder nicht, und wenn ja für wie lange, treffen medizinische und rechtliche Überlegungen aufeinander. David Husmann und Peter Kaufmann stellen in der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 7 / 2009 rechtliche Aspekte der Kausalität vor, die Ärzte kennen sollten (vgl. auch JAQUES MEINE/PETER BURRI, Leitfaden UVG für beratende Ärzte und Versicherungsfachleute, 2. Aufl., Zürich: SVV 1998).