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Unentgeltliche Verbeiständung im Verwaltungsverfahren

2010-02-11 10:49:00

Der Anspruch auf unentgeltliche Verbeiständung entsteht nicht erst im streitigen Verwaltungsverfahren, sondern besteht unter bestimmten Voraussetzungen bereits im nichtstreitigen Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Invalidenversicherung also beispielsweise bereits vor Eröffnung des Vorbescheids. Die Voraussetzungen sind aber restriktiv, insbesondere aufgrund der Offizialmaxime und des Untersuchungsgrundsatzes ist an die Notwendigkeit anwaltlicher Verbeiständung ein strenger Massstab anzulegen.

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