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Strenge Anforderungen an versicherungsinterne medizinische Beurteilungen
Das Eidg. Versicherungsgericht hatte in einem Urteil von 1996 festgehalten, Versicherte hätten gemäss EMRK keinen formellen Anspruch auf Begutachtung durch versicherungsexterne Experten, umgekehrt seien aber an die Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit versicherungsinterner Entscheidgrundlagen strenge Anforderungen zu stellen (BGE 122 V 157, Erw. 1 d). Mit Urteil vom 16.11.2007 konkretisierte das Bundesgericht, dass dies auch für Berichte bzw. schriftliche Beurteilungen versicherungsinterner bzw. beratener Ärzte, vorliegend namentlich des regionalen ärztlichen Dienstes der IV (RAD), gelte. Demnach sind bei auch nur geringen Zweifeln an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der ärztlichen Feststellungen ergänzende Abklärungen vorzunehmen. Eine fehlende fachspezifische Qualifikation stellt ein Indiz gegen die Zuverlässigkeit und damit gegen den Beweiswert eines solchen ärztlichen Berichtes dar (Urteil 9C_341/2007 vom 16.11.2007, Erw. 4.1). Die gesamte Rechtsprechugn zu diesem Themenbereich ist komplex, sodass auch spezialisierte Schadenanwälte, bzw. Geschädigtenanwälte, gefordert sind.