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Streichung von Renten bei Schmerzstörungen
2010-04-15 11:25:04
6. IV-Revision: Streichung der laufenden Renten bei somatoformen Schmerzstörungen vorgesehen Gemäss der Botschaft des Bundesrats vom 24. Februar 2010 zur 6. IV-Revision soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden für die Einstellung laufender Renten, die wegen somatoformer Schmerzstörungen, Fibromyalgie oder ähnlichen Gesundheitsschäden ausge-richtet werden. Es soll eine Übergangsregelung vorgesehen werden, nach der während ma-ximal zweier Jahre ein Anspruch auf Massnahmen zur Wiedereingliederung besteht.