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BLOG UND FACHARTIKEL
Sozialversicherungsleistungen mit der wichtigste Grund für Beendigung der Sozialhilfeunterstützung
Im seit 1999 durchgeführten schweizerischen Städtevergleich der Sozialhilfe zeigt sich auch im aktuellen Bericht 2008 (vom 23. Juni 2009) die Wichtigkeit sachgerechter Bewirtschaftung hängiger Sozialversicherungsansprüche der unterstützten Personen. So kann die Unterstützung am zweitmeisten wegen eintreffenden Sozialversicherungsleistungen (IV, EL, Krankentaggeld, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, BVG, AHV etc.) abgeschlossen werden, nämlich in 30 % aller Abschlüsse. Nur wenig mehr Fallabschlüsse, nämlich 35 %, erfolgen durch eine Erwerbsaufnahme der unterstützten Person, wobei als solche aber auch Eintritte in entlöhnte Beschäftigungsprogramme gezählt werden. Die sowohl zwischen den Städten als auch von Jahr zu Jahr z.T. erheblich unterschiedlichen Eingänge bzw. Rückerstattungen aus Sozialversicherungsleistungen hängen nicht zuletzt von der zeit- und kenntnisintensiven Bewirtschaftung der Ansprüche ab. Die härtere Gangart der IV und allgemein der Versicherungen in den letzten Jahren hat diese Bedingungen zusätzlich verschärft, sodass die Gemeinden z.T. eigene Rechtsdienste einrichten oder externe Rechtsvertreter einschalten. Auch unsere Kanzlei bearbeitet solche Mandate. Alle Zahlen und Berichte der jährlichen Erhebungen sind unter www.staedteinitiative.ch unter dem Button Arbeitsfelder / Sozialhilfe abrufbar.