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Neuregelung Kindesunterhalt bei Unverheirateten per 01.01.2017 in Kraft
Die im Artikel vom 25.9.2015 beschriebene Neuregelung zum Kindesunterhalt, wonach nun auch bei Unverheirateten die Kosten für die Kinderbetreuung bei der Festlegung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden, gilt ab 1.1.2017. Dies hat der Bundesrat nun beschlossen.
Zudem wird ab 1.1.2017 die Möglichkeit einer „alternierenden Obhut“ im Gesetz niedergeschrieben. Alternierende Obhut meint eine Betreuungsform für Kinder getrennt lebender Eltern, bei welcher die Kinder abwechselnd bei dem einen oder anderen Elternteil zu in etwa gleichen Teilen leben (mind. 30% bei einem Elternteil). Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für dieses Lebendmodell gegeben sind, wenn ein Elternteil oder das Kind dies beantragen und wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird.
Beide Neuerungen sind Inhalt des zweiten Teils der Revision zum Familienrecht. Der erste Teil, die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall, trat bereits zum 1.7.2014 in Kraft.
Link zur Medienmitteilung des Bundes:
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/news/2015/ref_2015-11-04.html