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Neues aus den Sozialversicherungen

2010-06-11 11:32:39

Am 28. und 29. Mai 2010 fand in Weinfelden das von Karin Goy und Rolf Pulver bestens organisierte jährliche Weiterbildungsseminar des Schweizerischen Verbandes der Sozialversicherungsfachleute , Sektion Nord-/Ostschweiz (http://www.svs-nordost.ch) statt. Es wurde über wichtige Aktualitäten in den Bereichen ALV, BVG, Pflege, UVG und IV berichtet: Auf dem wird das Thema "Flexicurity" immer wichtiger. Die zunehmenden flexiblen Arbeitsverhältnisse sind anfällig auf Versicherungslücken, besonders in den Bereichen BVG und ALV. Die vom Parlament kürzlich beschlossene (Arbeitslosenversicherungsgesetz) steht vor allem im Zeichen des Sparens bei den . Dagegen läuft aktuell ein Referendum, das darauf abzielt, für die Sanierung statt der Revision vielmehr die gesetzlich bereits dafür vorgesehenen Instrumente bei den zu nutzen (Art. 90c AVIG). Die soll eine Senkung des höchstversicherten Verdienstes von heute Fr. 126'000.- sowie eine Erhöhung des Minimalrentengrades von 10 auf 20% (bei nicht objektivierbaren Leiden sogar auf 40%) bringen. Das wird kritisiert mit dem Argument, dass die UVG-Versicherer stets eine sehr gute Finanzlage hatten. Für die ab 1.1.2011 wird kein neues Gesetz erlassen, sondern AHVG/IVG, ELG und KVG werden teilrevidiert. Neu wird es auch in der AHV eine leichte Hilflosenentschädigung (bisher nur mittlere und schwere) geben und in der EL werden Vermögens-Freibetrag und Wohneigentums-Freibetrag erhöht. Im Bereich wurde per 1.1.2010 der neue Art. 2 Abs. 1bis FZG eingeführt, mit welchem die Altersleistungen nicht zwingend schon bei einem Austritt im Frühpensionsalter bezogen werden müssen. Ab 1.1.2011 werden zwei neue Art. 33a und 33b BVG zudem die Weiterversicherung des bisherigen Verdienstes sowie auch nach dem ordentlichen Pensionsalters ermöglichen. Ferner wurde bereits per 1.1.2009 mit dem neuen Art. 1k BVV2 die 3-Monats-Ausnahme bei der BVG-Deckung durchbrochen. Die soll bekanntlich insbesondere bei den laufenden Renten Einsparungen bringen. Insgesamt sollen die Kosten von 12'500 laufenden Renten (gerechnet als Vollrenten) gespart werden, was rund 16'000 RentnerInnen betrifft. Es muss befürchtet werden, dass nur die allerwenigsten von Ihnen eine Eingliederung aus der Rente vollziehen können(Arbeitsmarkt fehlt, Betreuung ungenügend) und dass die bei der IV gesparten Kosten dann grösstenteils anderswo anfallen, insbesondere bei der Sozialhilfe. Anbei finden Sie die Folien dieser (ausgewählten) Referate. >

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