- Bitte Javascript aktivieren!
BLOG UND FACHARTIKEL
Neuerungen 2012 bei den Sozialversicherungen
Für das eben begonnene Neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute, Mut und Gelingen! Gerne weisen wir Sie auf folgende Neuerungen hin, die auf den 1.1.2012 in den Sozialversicherungen zu beachten sind: - GLEICH bleibt die Basis der IV-und AHV-Renten (max. 2'320.-/Mt.) und der maximale versicherte Verdienst bei UV und ALV (Fr. 126'000.-/J.) und damit alle aus diesen Beträgen abgeleiteten Leistungen. Auch die Leistungen und Limiten der ordentlichen EL bleiben gleich, ausser den anrechenbaren Krankenkassenprämien (siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/831.309.1.de.pdf). - Die Hilflosenentschädigung der IV für im Heim wohnende Personen ist neu nur noch halb so hoch wie bisher (schwer Fr. 464.-, mittel Fr. 290.-, leicht Fr. 116.-/Mt.). Unter 18-jährige Personen im Heim erhalten neu keine Hilflosenentschädigung der IV mehr. - Wer zu Hause lebt und eine Hilflosenentschädigung der IV erhält, kann neu einen Assistenzbeitrag für eine angestellte Hilfsperson (nicht verwandt) erhalten, um nicht in ein Heim ziehen zu müssen. - Bei der ALV haben Personen, die mind. 55-jährig oder mind. 40% invalid sind, neu schon mit 22 Beitragsmonaten (bisher 24) einen Anspruch auf 520 Taggelder. - Die IV kann für Personen mit oder ohne Rente neu Arbeitsversuche im 1. Arbeitsmarkt von bis zu 180 Tagen finanzieren (Taggeld oder Rente), um deren Leistungsfähigkeit abzuklären. Bei Bedarf wird der Einsatz durch einen externen Jobcoach begleitet. - Die AHV/IV/EO-Beiträge für Nichterwerbstätige betragen neu bis zu Fr. 23'750.-/J. (bisher nur bis zu Fr. 10'300.-/J.). Beiträge von Studenten über 25 werden neu gemäss Einkommen und Vermögen berechnet (bisher zahlten sie das Minimum von Fr. 475.-/J.).