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Neue Gutachten - Praxis vom Bundesgericht vorgegeben!
Das Bundesgericht hat vor wenigen Tagen ein Grundsatzurteil gefällt und die bisherige Rechtsprechung betreffend Versicherungs-Gutachten in drei wichtigen Punkten geändert. Ab sofort hat die versicherte Person von Anfang an ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Gutachter und beim Fragenkatalog. Im Nichteinigungsfall muss die Versicherung eine anfechtbare Verfügung über die Begutachtung erlassen. Im Weiteren müssen Gerichte selber Gutachten anordnen, wenn das Gutachten der Versicherung ungenügend beweiskräftig ist. Diese Neuerungen bringen eine erhebliche Verbesserung der Position der versicherten Person, die bis anhin den Versicherungen und ihren Gutachtern "auf Gedeih und Verderb" ausgesetzt waren (Urteil 9C_243/2010 vom 28. Juni 2011, siehe Medienmitteilung des Bundesgerichts anbei).