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LSE: Gesamtschweizerische Tabellen anwendbar

2009-07-31 08:54:00

Mit Urteil vom 07.11.2007 (I 860/06) hat das Eidg. Versicherungsgericht, gestützt auf seinen Entscheid vom 12.10.2006 (U 75/03), entschieden, dass beim Abstellen auf LSE-Tabellenlöhne künftig nur noch die Tabelle TA1 zur Anwendung gelangen dürfe. Das Abstellen auf für Grossregionen gültige Werte ist damit nicht länger zulässig; neu muss auf gesamtschweizerische Werte abgestellt werden.

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