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Unfall Versicherung; TZ 06.2014 Anwalt Kreuzlingen St. Gallen Wil Thurgau
„Unfall und Versicherung“
Bei einem Unfall gibt es grosse Unterschiede bei den Versicherungssituationen. Steht jemand in einem Arbeitsverhältnis, wird die berufliche Unfallversicherung neben den Arztkosten auch das Gehalt zu 80 % weiter bezahlen. Basis ist das Gehalt im Zeitpunkt des Unfalles. Ist dieses wegen einer Auszeit oder einer Weiterbildung vorübergehend reduziert, gibt es keine Anpassung nach oben. Ist der Unfall durch eine andere Person verursacht, z.B. im Strassenverkehr oder im Spital durch eine fehlerhafte Behandlung, bestehen zusätzlich weitere und umfassendere Ansprüche.
Zu entschädigen ist dann auch der ungedeckte Teil des Gehaltes, eingeschränkte Haushaltstätigkeit und Schmerzensgeld. Ausserdem wird die zukünftige Einkommensentwicklung und Lebenssituation berücksichtigt. Bei der kinderbetreuenden Mutter also, dass sie später die Arbeit wieder aufgenommen hätte, oder beim Werkstudenten, dass er statt des Hilfsarbeiterlohnes später ein Gehalt als Ingenieur hätte erzielen können.
Um diese Ansprüche und Schadenselemente fest zu stellen und geltend zu machen, braucht es Erfahrung und Fachwissen. Es lohnt sich darum in jedem Fall, und sei es auch nur für eine erste Abklärung aufgrund der Unfallbeschreibung, ein spezialisiertes Anwaltsbüro zu konsultieren.
Weitere Informationen erhält man unter 071 677 80 00 oder www.studer-anwaelte.ch. Der nächste Tipp erscheint in Kürze zum Thema Arbeitsrecht.
Studer Anwälte AG
Kreuzlingen - St. Gallen - Wil - Frauenfeld
Telefon 071 677 80 00