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"Leitlinien für die Begutachtung psychischer Störungen" weiterhin Standard
Die "Leitlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie für die Begutachtung psychischer Störungen" werden durch das Bundesgericht im aktuellen Urteil 8C_694/2008 vom 5. März 2009, Erw. 5.3, als Standard bestätigt (vgl. Urteil I 142/07 vom 20. November 2007, E. 3.2.4 mit Hinweisen). Demnach haben die "Leitlinien" nicht verbindlich-behördlichen Charakter, sondern formulieren den fachlich anerkannten Standard für eine sachgerechte, rechtsgleiche psychiatrische Begutachtungspraxis in der Schweiz. Weitere Urteile mit Bezug auf die "Leitlinien": I 756/05, E. 2.3: Rückfrage des Experten beim behandelnden Arzt I 676/05, E. 2.4 und I 783/05, E. 2.2 und I 51/06, E. 3.1.2: Ermessen der Experten, Spielraum I 391/06, E. 3.2.2 und I 961/06, E. 3.1: vorgetäuschte Sicherheit ist kein Qualitätsmerkmal I 404/05, E. 5.3: Experte bestimmt, wie weit er untersucht I 192/06, E. 3 und 8C_496/08, E. 6.2: Kernstück der Begutachtung ist die klin. Untersuchung, nicht Tests I 722/06, E. 4.3.2.2: Diskussion der vorhand. med. Akten ist unabdingbar I 1094/06, E. 3.1.1: Begutachtungsdauer 20 Min. zu kurz (i.R. 1-2 Std.)