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Leistungen und Beiträge von Unfallversicherung, Invalidenversicherung etc. im Jahr 2018

2017-11-27 11:23:00

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Beiträge und Leistungen wichtiger Sozialversicherungen

ab 01.01.2018 (gegenüber 2017 ergeben sich keine Änderungen)

Aus diesen Angaben können keine Rechtshandlungen abgeleitet werden; sie sind im Einzelfall nachzuprüfen.

Unfallversicherung nach UVG:

Der höchste versicherte Verdienst pro Jahr beträgt wie bis anhin CHF 148'200.-.

Daraus folgt ein höchster versicherter Tagesverdienst von CHF 407.-.

Die Geldleistungen der Unfallversicherung orientieren sich an diesen Höchstbeträgen.

Arbeitslosenversicherung:

Der höchste versicherte Verdienst beträgt auch hier weiterhin CHF 148'200.-.

Der paritätische (AN+AG hälftig) ALV-Beitragssatz bleibt bei 2.2% bis zum obigen Höchstverdienst, darüber unlimitiert bei 1% (alles wie bisher).

AHV und IV :

Die Maximalhöhe der ganzen IV- und Alters-Rente bleibt bei CHF 2'350.-/Mt. oder CHF 28‘200.-/Jahr.

Die Hilflosenentschädigungen betragen bei der IV monatlich weiterhin CHF 1‘880.- (schwer),

CHF 1‘175.- (mittel) und CHF 470.- (leicht). Im IV-Heim wird nur ¼ dieser Beträge gewährt und bei der AHV nur die Hälfte. Im AHV-Heim entfällt eine leichte HE (alles wie bisher).

Das maximale IV -Taggeld beträgt 80% des höchsten versicherten Verdienstes analog der Unfall und Arbeitslosenversicherung (siehe oben) und liegt bei CHF 325.- (wie bisher).

Der Mindestbeitrag für AHV / IV / EO beträgt wie bisher CHF 478.-/Jahr.

Der paritätische (AN+AG hälftig) AHV / IV /EO-Lohnbeitrag beträgt wie bisher 10.25% (AHV 8.4 / IV 1.4 / EO 0.45).

Ergänzungsleistungen (oder "Zusatzleistungen"):

Die Ansätze für den allgemeinen Lebensbedarf betragen wie bisher:

Für Einzelpersonen CHF 19'290.-/Jahr, für Ehepaare CHF 28'935.-, für Kinder bis CHF 10'080.-.

Wie bis anhin betragen die maximalen anerkannten Mietkosten für einen Einpersonenhaushalt CHF 13‘200.-/Jahr und für einen Mehrpersonenhaushalt CHF 15‘000.-/Jahr.

In einigen Kantonen werden zusätzliche Leistungen oder sogenannte Beihilfen gewährt.

Berufliche Vorsorge gemäss BVG (obligatorischer Teil):

Wie bisher beträgt der maximale versicherte Verdienst CHF 84'600.- und die Eintrittsschwelle CHF 21'150.-.

Der BVG-Mindestzinssatz bleibt auf 1%. Der Umwandlungssatz beträgt weiterhin 6.8%.

Der von den Steuern abzugsberechtigte Vorsorgebeitrag bei der 3. Säule beträgt wir bisher max. CHF 6'768.- bzw. für Selbständige max. CHF 33'840.-.