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BLOG UND FACHARTIKEL
Leistungen und Beiträge von Unfallversicherung, Invalidenversicherung etc. im Jahr 2018
Beiträge und Leistungen wichtiger Sozialversicherungen
ab 01.01.2018 (gegenüber 2017 ergeben sich keine Änderungen)
Aus diesen Angaben können keine Rechtshandlungen abgeleitet werden; sie sind im Einzelfall nachzuprüfen.
Unfallversicherung nach UVG:
Der höchste versicherte Verdienst pro Jahr beträgt wie bis anhin CHF 148'200.-.
Daraus folgt ein höchster versicherter Tagesverdienst von CHF 407.-.
Die Geldleistungen der Unfallversicherung orientieren sich an diesen Höchstbeträgen.
Arbeitslosenversicherung:
Der höchste versicherte Verdienst beträgt auch hier weiterhin CHF 148'200.-.
Der paritätische (AN+AG hälftig) ALV-Beitragssatz bleibt bei 2.2% bis zum obigen Höchstverdienst, darüber unlimitiert bei 1% (alles wie bisher).
AHV und IV :
Die Maximalhöhe der ganzen IV- und Alters-Rente bleibt bei CHF 2'350.-/Mt. oder CHF 28‘200.-/Jahr.
Die Hilflosenentschädigungen betragen bei der IV monatlich weiterhin CHF 1‘880.- (schwer),
CHF 1‘175.- (mittel) und CHF 470.- (leicht). Im IV-Heim wird nur ¼ dieser Beträge gewährt und bei der AHV nur die Hälfte. Im AHV-Heim entfällt eine leichte HE (alles wie bisher).
Das maximale IV -Taggeld beträgt 80% des höchsten versicherten Verdienstes analog der Unfall und Arbeitslosenversicherung (siehe oben) und liegt bei CHF 325.- (wie bisher).
Der Mindestbeitrag für AHV / IV / EO beträgt wie bisher CHF 478.-/Jahr.
Der paritätische (AN+AG hälftig) AHV / IV /EO-Lohnbeitrag beträgt wie bisher 10.25% (AHV 8.4 / IV 1.4 / EO 0.45).
Ergänzungsleistungen (oder "Zusatzleistungen"):
Die Ansätze für den allgemeinen Lebensbedarf betragen wie bisher:
Für Einzelpersonen CHF 19'290.-/Jahr, für Ehepaare CHF 28'935.-, für Kinder bis CHF 10'080.-.
Wie bis anhin betragen die maximalen anerkannten Mietkosten für einen Einpersonenhaushalt CHF 13‘200.-/Jahr und für einen Mehrpersonenhaushalt CHF 15‘000.-/Jahr.
In einigen Kantonen werden zusätzliche Leistungen oder sogenannte Beihilfen gewährt.
Berufliche Vorsorge gemäss BVG (obligatorischer Teil):
Wie bisher beträgt der maximale versicherte Verdienst CHF 84'600.- und die Eintrittsschwelle CHF 21'150.-.
Der BVG-Mindestzinssatz bleibt auf 1%. Der Umwandlungssatz beträgt weiterhin 6.8%.
Der von den Steuern abzugsberechtigte Vorsorgebeitrag bei der 3. Säule beträgt wir bisher max. CHF 6'768.- bzw. für Selbständige max. CHF 33'840.-.