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Leidensabzug

2009-09-24 09:36:00

Im Urteil 9C_677/2008 hat das Bundesgericht den im Entscheid IV 2007/249 des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen als gerechtfertigt angesehenen Leidensabzug von 25% trotz Parallelisierung der Vergleichseinkommen allein mit Blick auf das Alter des Versicherten (63 Jahre bei Verfügungserlass) und die kurze Aktivitätsdauer geschützt.

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