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Landwirt erhält nach Unfall IV-Rente und muss Beruf nicht wechseln

2014-04-25 15:27:00

Ein Landwirt im fortgeschrittenen Erwerbsalter war nach einem Unfall mit Rückenwirbel-Brüchen auf seinem Hof nur noch teilarbeitsfähig. Die private Unfallversicherung zahlte das vertragliche Taggeld. Die IV verlangte dann aber, dass er sich einen anderen Beruf suche, wo er voll arbeiten könne. Dies, obwohl sein Sohn bereits in der Landwirte-Ausbildung stand und den Hof später übernehmen wollte. Nach der IV war der Mann null Prozent invalid und erhielt keine Rente. Ohne Rente hätte der Hof nun verpachtet oder gar verkauft werden müssen. Auch die Lebensversicherung des Landwirts sagte, er habe gegen die IV keine Chance und hielt sich mit Leistungen zurück. Der Mann war mit dem IV-Entscheid jedoch nicht einverstanden und wandte sich an uns. Unsere Intervention führte zum inzwischen rechtskräftigen IV-Eintscheid, mit dem ihm in Ergänzung zu seiner Arbeit auf dem Hof nun eine Teilrente bezahlt wird. Die IV sah ein, dass es dem Mann nicht zumutbar ist, das ideale Teilpensum auf seinem Hof aufzugeben, um mit fraglichem Erfolg einen anderen Job suchen zu müssen. Auch die Lebensversicherung erbrachte inzwischen ihre Leistungen.