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Kürzung IV-Taggeld

2009-07-31 16:59:04

Entscheid IV 2008/206 des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Oktober 2008 Art. 22 Abs. 1 IVG, Art. 17bis IVV, Art. 21septies Abs. 1 IVV. Durchgehendes Taggeld bei voller Arbeitsunfähigkeit im angestammten Beruf. In einer adaptierten Tätigkeit besteht volle Arbeitsfähigkeit. Die Umschulung nimmt zwei Tage wöchentlich, also ein Pensum von 40% in Anspruch. Die Beschwerdeführerin ist im Rahmen der Schadenminderungspflicht gehalten, ihre verbleibende Arbeitsfähigkeit zu verwerten. Tut sie dies aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht, ist das Taggeld um ein hypothetisches Einkommen zu kürzen. Bei der vorzunehmenden Einzelfallbeurteilung ist nicht auf den hypothetischen ausgeglichenen, sondern auf den konkreten Arbeitsmarkt abzustellen. Gelingt der versicherten Person der Nachweis, dass sie sich intensiv und ernsthaft, aber erfolglos um eine Teilzeitarbeit bemüht hat, ist auf die Kürzung des Taggelds zu verzichten.

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