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Krank, gesund, gekündigt und psychischer Zusammenbruch - kein Krankentaggeld

2025-05-16 09:20:00

Job weg trotz Genesung

Eine Arbeitnehmerin war innerhalb der Probezeit infolge Magen-Darm-Infektes zwei Tage krank. Am dritten Tag kam sie wieder zur Arbeit und erhielt gleich die Kündigung mitgeteilt. Dadurch brach sie psychisch zusammen und war erneut bis auf weiteres arbeitsunfähig. Sie erhielt zwar noch 9 ½ Monate lang Krankentaggeld - zu Unrecht, wie das Bundesgericht bestätigte (Urteil 9C_414/2023 vom 21. Februar 2024, Erw. 4.1).

Erwerbsausfall ist Voraussetzung

Das Bundesgericht ging, wie bereits die Vorinstanz, davon aus, dass die Frau nicht nachweisen konnte, dass sie nach Ende der Kündigungsfrist eine neue Stelle angetreten hätte. Weil sie somit keinen versicherten Erwerbsausfall erlitt, hätte sie kein Krankentaggeld erhalten dürfen und muss rund CHF 70'000.- zurückzahlen.

Schwer verständlich, aber nicht zu ändern

Wenn man sich vergewissert, dass die Frau unerwartet die Kündigung erhielt, als sie kaum wieder gesund war, und deswegen erneut arbeitsunfähig wurde, erscheint das Urteil hart. Wahrscheinlich erfüllte sie auch die Beitragszeit für Arbeitslosenentschädigung nicht oder meldete sich dort nicht an. Andernfalls hätte ihre Arbeits- bzw. Vermittlungs-Unfähigkeit den Ausfall der Entschädigung nach sich gezogen und so hätte ein versicherter Erwerbsausfall bestanden.

Dieser Fall verdeutlicht ein Grunddilemma in der sozialen Krankentaggeldversicherung: Sie schützt nicht jede gesundheitliche Krise – nur jene, die sich klar als krankheitsbedingter Verlust von Erwerbsfähigkeit zeigen. Wer wie hier überraschend gekündigt wird, zusammenbricht und in eine längere Krankheit rutscht, erhält kein Taggeld, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass im hypothetischen Gesundheitsfall eine Weiterbeschäftigung stattgefunden hätte. Das ist juristisch konsequent – aber menschlich oft schwer nachvollziehbar.