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Der Schlag an die Wand – Krankenversicherung oder Unfallversicherung?

2018-06-05 15:26:00

Sozialversicherungsrechtstagung 2018, Universität St. Gallen, Luzern 05.06.2018

Brennpunkte in der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung

Kaspar Gehring, lic. Iur., Rechtsanwalt

BGE 143 V 285 (8C_555/2016) beurteilt einen Sachverhalt, bei dem jemand aus Wut mit der Faust gegen eine Wand geschlagen hat. Dabei zog sich die Person eine Verletzung am kleinen Finger zu. Es folgte ein Konflikt zwischen der Unfallversicherung und der Krankenkasse darüber, ob die Kriterien eines Unfalles nach UVG vorlag oder nicht.

Letztendlich wurde der Fall durch eine unterhaltsame Beurteilungsmühle gedreht, bei der die Vorstellung der Richter über die innere Bewusstheit des Verletzten über die möglichen Folgen seines Faustschlages zum Resultat führte. Dies ist juristisch durchaus gehaltvoll und interessant. Der Fall eignet sich denn auch hervorragend, um dem interessierten Laien die Kapriolen und Volten juristischer Akrobatik vor Augen zu führen. Beifall und ungläubig, heiteres Kopfschütteln vom Publikum ist dem Erzähler gewiss.