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Krankentaggeld nach VVG, Vertragsauflösung bestimmt nicht Leistungsende

2009-07-01 16:08:00

Eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Versicherer die Taggelder durch Kündigung im Krankheitsfall einseitig begrenzen kann (vorliegend auf max. 180 Tage nach Vertragsauflösung) ist nicht zulässig. Das Bundesgericht befand in einem Leitentscheid vom 28.01.2009, eine solche Regelung sei ungewöhnlich, der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsabschluss weder damit rechnen müssen, dass der Versicherungsschutz gegen Ende der Vertragsdauer abnimmt, noch damit, dass der Versicherer nach Belieben eine bereits entstande Leistungspflicht durch Kündigung des Vertrages reduzieren kann. (Zum Thema vgl. auch AJP 1/2009, Seite 28 Absatz 8 f.).

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