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Koordination zwischen Unfall- und Arbeitslosentaggeld
2009-07-01 16:33:00
Trifft die Verwirklichung der beiden sozialen Risiken Unfall und Arbeitslosigkeit aufeinander, kommt die in beiden Zweigen ausformulierte Koordinationsnorm für das jeweilige Taggeld zur Anwendung (Art. 28 Abs. 4 AVIG, Art. 5 Abs. 4 UVAL und Art. 25 Abs. 3 UVV). Je nach Höhe der verbleibenden Arbeitsfähigkeit (AF) erhält die versicherte Person von beiden oder nur von einer Versicherung Taggeld.