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IV-Taggeld während der Eingliederung

2010-02-04 10:44:00

IV-Taggeld während der Eingliederung bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50% in der gewohnten Tätigkeit besteht während der Eingliederung (i.d.R. Umschulung) Anspruch auf ein durchgehendes IV-Taggeld (an 365 Tagen pro Jahr), dies selbst dann, wenn die Umschulung nur an einzelnen Wochentagen erfolgt. Bei Selbstständigerwerbenden ist für die Taggeldbemessung das Einkommen massgebend, von dem AHV-Beiträge erhoben werden. Liegt diesbezüglich noch keine Meldung des Steueramts vor, hat die IV-Stelle eine selbstständige Schätzung vorzunehmen. Allfällige spätere Korrektur mittels "prozessualer Revision". Entscheid IV 2008/178 des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 09.02.2009

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