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Ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll? - Artikel in Thurgauer Zeitung August 2013
„Ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?“
In der anwaltlichen Beratung eines Mandanten müssen alle möglich Fakten berücksichtigt werden. Recht und Gerechtigkeit ist selten gratis zu haben und guter Rat ist oft teuer. Ein wesentlicher Aspekt ist deshalb neben der Beurteilung der Rechtslage, ob der Rechtssuchende überhaupt das finanzielle Risiko eines Rechtsstreites tragen kann oder will. Dies ist mitentscheidend bei der Wahl der Strategie und damit auch der möglichen Kompromissbereitschaft. Eine finanziell schwächere Partei ist naturgemäss leichter an die Wand zu spielen als eine robuster ausgestattete.
Auch in kleineren Fällen kommt mit den auflaufenden Anwalts- und Gerichtskosten schnell eine Summe zusammen, die die Ferienkasse leert. In grösseren Fällen kann es gegen den oberen Bereiche fünfstellig oder noch teuer werden. Erschwerend kommt hinzu, dass am Anfang eines Gerichtsfalls nicht abzusehen ist, über wie viele Instanzen sich dieser hinziehen wird und ob auch noch ein aufwändiges Beweisverfahren mit Expertisen etc. dazukommt.
In vielen Fällen des Alltags mag es zu verschmerzen sein, wenn man wegen des Kostenrisikos auf sein Recht verzichtet. Es gibt ja auch erfreulicheren Zeitvertreib, als sich herum zu streiten. Trotzdem will man vielleicht auch nicht alles auf sich sitzen lassen und man will sich für sein Recht zur Wehr setzen können. Sehr ernst wird es spätestens dann, wenn man aus existenziellen Gründen Ansprüche durchsetzen oder abwehren muss. Dies ist beispielsweise in Versicherungsfällen der Fall, wo einem Verunfallten eine grosse Versicherungsgesellschaft gegenübersteht und wo es um Summen gehen kann, die über das finanzielle Wohl und Wehe entscheiden.
In beiden Fallkategorien kann eine Rechtsschutzversicherung von den Kostenrisiken entlasten. Dies kann der entscheidende Hebel sein, um überhaupt einen Fall erfolgreich anzugehen. Dass man selber eine friedliebende Person ist, schützt leider nicht immer davor, dass man in einen Rechtsfall hinein gezogen wird. Dann ist es doch sehr beruhigend, wenn neben der Belastungen, die dieser ohnehin mit sich bringt, wenigstens die finanzielle Last nicht selber getragen werden muss.
Man muss sich bewusst sein, dass bei allen Rechtsschutzversicherungen bestimmte Fallkategorien ganz ausgeschlossen sind oder nur ganz geringe Deckungen anbieten. Es sind dies in der Regel das Familienrecht, Nachbarrecht, Baurecht, Steuerrecht. Gedeckt ist dagegen das Arbeitsrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht und das allgemeine Vertragsrecht. Es gibt lediglich eine Versicherung auf dem Markt, die zwar auf Fr. 5'000.-- limitiert, aber doch für fast alle möglichen Rechtsstreite Schutz anbietet. Gerade die alltäglichen rechtlichen Unpässlichkeiten lassen sich mit dieser Summe oft ganz oder wenigstens zum grossen Teil lösen.
Wie bei jeder Versicherung sollte man sich besonders mit Blick auf die grossen Risiken fragen, ob man diese notfalls selber tragen kann oder ob sie mit einer Versicherung abgedeckt werden sollen.
Dieter Studer, Rechtsanwalt bei Studer Anwälte AG
Fachanwalt SAV Haftpflicht und Versicherung
Anwälte in Kreuzlingen, St. Gallen, Wil