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Immer noch 30% Sozialhilfe-Fallabschlüsse durch Versicherte Leistungen

2011-08-30 11:58:00

Der Verein Städteinitiative Sozialhilfe hat in diesem Monat die Kennzahlen für das vergangene Jahr 2010 von dreizehn repräsentativen Schweizer Städten veröffentlicht. Ein Hauptgrund, weshalb sich Personen von der Sozialhilfe schliesslich wieder ablösen können, ist nach wie vor, dass sie - nicht selten nach langem Warten - Versicherungsleistungen ausbezahlt erhalten (Renten von IV/UV/BVG/AHV; EL bzw. ZL; Taggelder von UV/KTG/ ALV; Haftpflichtzahlungen etc.). Der Anteil dieses Sozialhilfeabschluss-Grundes liegt durchschnittlich immer noch bei 30% (2008 waren es 31%, 2009 knapp 32%). Im Gegensatz dazu reduzierte sich der andere wichtige Abschlussgrund, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, von 35% im Jahr 2008 auf knapp 33% im Jahr 2010. Auf Grund der bevorstehenden Renteneinstellungen bei rund 17'000 Personen im Rahmen der IVG-Revision 6b dürften in den nächsten Jahren viele unterstützte Personen aber mehr Mühe haben, eine Stelle zu finden und ihre Sozialhilfe dadurch zu beenden. Gleichzeitig führen die Sparbemühungen der Versicherungen dazu, dass auch weniger Fallabschlüsse durch Versicherungsleistungen resultieren. Der Sozialhilfebezug ist 2010 bereits merklich angestiegen, wie die Studie zeigt, wenn auch noch nicht im befürchteten Ausmass. Hängige Versicherungsfälle sollten bei den Sozialämtern auf jeden Fall nicht vernachlässigt werden. Dabei geht es nicht nur um die Leistungspflicht von Versicherern, sondern auch um die Verantwortung der Versicherten. Ein zügiges Hinarbeiten auf einen Leistungsentscheid führt zur Klärung beider Positionen und ermöglicht neue Perspektiven. Die Kennzahlen der Studie sind unter www.staedteinitiative.ch abrufbar.