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Haushaltschaden im Haftpflichtrecht bei Unfall

2018-06-29 15:21:00

Gemäss Schweizerischer Rechtsprechung und Praxis wird der Haushaltführungsschaden sog. normativ berechnet. Zu entschädigen sind demzufolge nicht die Kosten einer allenfalls angestellten Ersatzkraft, sondern der Wert des Ausfalls der Arbeitsleistung im Haushalt der geschädigten Person.

Für die Berechnung des Haushaltführungsaufwands einer geschädigten Person vor dem Unfallereignis stützt man sich auf die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamtes für Statistik ab, welche für verschiedene Haushalttypen den Haushaltführungsaufwand ermittelt hat. Die neuesten Daten stammen aus dem Jahr 2016. In der Regel ist für die korrekte Berechnung des Schadenersatzes ein Anwalt für Unfallschäden be izu ziehen.