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Gutachterpraxis der IV und UV ist unfair und gesetzeswidrig
In einem Rechtsgutachten vom 11.02.2010 zeigt der renommierte Rechtsprofessor und ehem. Bundesrichter Jörg-Paul Müller zusammen mit Johannes Reich, dass die Praxis der Invalidenversicherung Gutachten bei von ihr wirtschaftlich abhängigen medizinsiche Gutachterstellen zu bestellen dem Gebot des fairen Verfahrens widerspricht und damit gesetzeswidrig ist. Das Gutachten hat daüber hinaus Bedeutung für die Verfahren der anderen Sozialversicherungen, insbesondere der Unfallversicherung. Die IV und die UV nutzen bis heute ihre besondere gesetzliche Stellung regelmässig aus, um medizinsiche Gutachten bei ihr genehmen Gutachterstellen zu bestellen. Dies ist einfach, sind doch erstens diese Aufträge der Versicherungen oft die einzigen oder zumindest die bedeutendsten Einnahmequellen dieser Stellen und zweitens kann sich der Versicherte gemäss der heute noch geltenden Gerichtspraxis gegen diese Machenschaften gar nicht wehren. Im schlimmsten Fall ist dies nichts anderes als staatlich sanktionierter Rentenklau auf Kosten der Schwächsten, nämlich von körperlich oder psychisch versehrten Menschen. Das Gutachten weist schlüssig nach, dass dies bereits aufgrund der heutigen Gesetzeslage nicht zulässig ist. - Es gäbe durchaus einfach praktizierbare Verfahren um Gutachten so einzuholen, dass keine Abhängigkeiten ausgespielt werden können. Eine Variante wäre die ungesteuerte Vergabe von Aufträgen durch ein Poolsystem.