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Falsche Verfügungseröffnung

2010-01-21 10:28:59

Entscheid IV 2006/282 des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 31. Mai 2007 Ursprünglich falsche Zustellung einer Verfügung an den Versicherten direkt anstatt an den Rechtsvertreter: Die vom Bundesgericht statuierte Sorgfaltspflicht des Versicherten, sich bei direkter Zustellung einer Verfügung innert der Rechtsmittelfrist bei seinem Rechtsvertreter zu erkundigen, ob dieser die Verfügung auch erhalten habe, ist nicht einleuchtend. Wurde das Vertretungsverhältnis der Verwaltung rechtsgenüglich angezeigt, geht es nicht an, den Versicherten bei fehlerhafter Zustellung einer Verfügung allfällig entstehende Rechtsnachteile tragen zu lassen. Die Verwaltung muss im Interesse der Rechtssicherheit die Möglichkeit haben, die fehlerhaft eröffnete Verfügung aufzuheben und durch eine formell korrekt eröffnete Verfügung zu ersetzen (Erw. 1).