- Bitte Javascript aktivieren!
BLOG UND FACHARTIKEL
Uneinigkeit der Eltern bei Impfung des Kindes – Bundesgerichtsurteil
Sind sich die Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht über ihr Kind ausüben, im Hinblick auf die Impfung ihres Kindes (hier konkret die Masernimpfung) uneinig, so muss das Gericht oder die Kindesschutzbehörde darüber entscheiden. Dies vor dem Hintergrund, dass es ohne diese Massnahme zu einer Gefährdung des Kindeswohls, hier einer körperlichen Beeinträchtigung des Kindes, kommen kann. Bei dem Entscheid sind die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit einzubeziehen. Das Gericht oder die Kindesschutzbehörde können eine Impfung allerdings nicht anordnen, wenn sich beide Elternteile darüber einig sind, das Kind nicht impfen zu lassen. In diesem Fall soll die Elternautonomie, also die Aufgabe der Eltern, alle Kinderbelange selbst zu regeln, vorgehen. - Urteil des Bundesgerichts vom 16.06.2020 (5A_789/2019)