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Einstimmiges Handeln der Erbengemeinschaft zwingend
2016-11-10 16:15:00
Im Bereich des Erbrechts bestätig das Bundesgericht, dass über einen Vermögenswert oder den Abschluss von Verträgen die Erbengemeinschaft zwingend gemeinsam handeln muss. Das heisst, dass für den Abschluss oder die Kündigung eines Vertrages, hier eines Pachtvertrages, alle Erben einverstanden sein müssen.
Dieses Erfordernis ist in der Praxis in zerstrittenen Verhältnissen oft sehr hinderlich und führt zum Verlust von Erträgen oder anderweitung zu hohnen Kosten, die alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft treffen. Um diesem Problem vorzubeugen sollte der Erblasser die Einsetzung eines Willensvollstreckers verfügen. Dieser kann dann die nötigen und angemessenen Verwaltungshandlungen vornehmen.