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Eingliederung vor Rentenrevision

2010-01-21 10:26:00

Eingliederung von Rentenrevision bevor eine Dauerleistung (vorliegend eine Invalidenrente) herabgesetzt werden kann, muss die IV die angezeigten medizinisch-rehabilitativen und beruflichen Massnahmen zur Wiedereingliederung des Rentenbezügers durchführen. Im dem Entscheid 9C_720/2007 des Bundesgerichts vom 28. April 2008 zugrundeliegenden Sachverhalt hatte die IV-Stelle die erwerbliche Verwertbarkeit der medizinisch-theoretisch attestierten Restarbeitsfähigkeit nicht abgeklärt, wozu die Sache an sie zurückgewiesen wurde. Die Renteneinstellung war auf jeden Fall zu früh erfolgt (Erw. 4.2).

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