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Eingeschränkte Kognition des Bundesgerichts bei IV-Beschwerden ab 1.1.2007
2008-10-23 14:36:49
Mit dem neuen Bundesgerichtsgesetz BGG ab 01.01.2007 wurde die Kognition des Bundesgerichts insbesondere bei IV-Fällen eingeschränkt. Dort kann das Gericht nur noch Sachverhalts- und Ermessensfragen prüfen, wenn offensichtliche Unrichtigkeit oder grobe Ermessensfehler vorliegen. Der Unterscheidung zwischen Sachverhalts- bzw. Ermessens- und Rechtsfragen kommt erhöhte Bedeutung zu. In der Zeitschrift CHSS des BSV ist ab S. 168 eine hilfreiche Übersicht über die Unterscheidungsmerkmale abrufbar (Nr. 3/2008, www.bsv.admin.ch/dokument/publikationen).