BLOG UND FACHARTIKEL

Eine kurze Einführung ins Erbrecht

2015-09-25 16:55:00

Das Gesetz bietet eine Regelung für den Fall, dass der Erblasser nichts regelt. Neben diesem Anzug ab Stange erlaubt das Gesetz aber eine Vielzahl von Abänderung und Anpassungen, damit auch individuelle Wünsche und Bedürfnisse erfüllt werden können. So vielfältig und individuell einzigartig das Leben ist, so vielfältig und einzigartig sind dann auch die getroffenen Lösungen.

Es bieten sich dabei mehrere Instrumente an:
1. Testament
2. vertragliche Lösungen mit Ehegatten und Erben
3. andere Mittel ausserhalb des Erbrechts (von denen wird hier jedoch nicht die Rede sein)

In der vertraglichen Lösung sind die Erben direkt Vertragspartner des Erblassers. Dies erlaubt, viel freie Lösungen zu treffen, auch von den gesetzlichen Mindestansprüchen der Erben abzuweichen Der Name dafür ist Erbvertrag, kombiniert mit einem Ehevertrag, der noch den gesetzlichen Güterstand individuell abändert, heisst dies dann "Ehe- und Erbvertrag".

So lassen sich also für fast alle Bedürfnisse passende Lösungen finden. Dass dazu im konkreten Fall jedoch entsprechende Sachkenntnis und Kreativität nötig ist, liegt auf der Hand.

Das PDF-Dokument enthalt dazu weitere Ausführungen.

Weiterführende Informationen (PDF-Dokument)