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Ehe oder Konkubinat: rechtliche Unterschiede
Ein Blick auf die Lebensformen, die heute in unserer Gesellschaft vorhanden und auch anerkannt sind, zeigt eine grosse Vielfalt. Bei dem Entscheid unter den Partnern, ob der Bund fürs Leben durch die Ehe geschlossen werden soll oder ob ein nichteheliches Zusammenleben passender ist, steht häufig die Frage nach den finanziellen Auswirkungen der Lebensform im Mittelpunkt.
Wesentliche Unterschiede zeigen die beiden Lebensformen, wenn sich ein über viele Jahre im Konkubinat lebendes Paar trennt, gemeinsame Kinder daraus hervorgegangen sind und die Partnerin/Mutter über all die Jahre nicht erwerbstätig war. Während die verheiratete Frau einen Anspruch auf die Fortsetzung des Lebensstandards im Zeitpunkt der Trennung hat, welcher durch die Zahlung eines nachehelichen Unterhalts gewährleistet werden soll, kann sich die unverheiratete Frau nicht darauf berufen. Hat sie die Kinder vorwiegend alleine betreut, in dieser Zeit kein eigenes Einkommen erwirtschaftet und der Partner seine berufliche Laufbahn erfolgreich fortgesetzt, muss sie nach der Trennung auf eigenen Füssen stehen. Eine Verbesserung der Situation ergab sich allerdings im Jahre 2017. Seitdem steht auch der unverheirateten Mutter zumindest eine Entschädigung für die Kinderbetreuung zu, welche abhängig vom Alter der Kinder und dem damit verbundenen Betreuungsaufwand ist. Eine Dauerlösung ist dies aber nicht. Sobald das jüngste Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, fällt diese Entschädigung in der Regel weg und die Mutter ist auf eigenes Einkommen angewiesen.
Tipp: Die Erwerbstätigkeit nicht einseitig zugunsten der Kinderbetreuung aufgeben, sondern mit dem Partner nach einer ausgewogenen Aufteilung zwischen Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit suchen!
Die folgende Gegenüberstellung zwischen Ehe und Konkubinat zeigt die wesentlichen Unterschiede auf, wobei Kinderaspekte hier unberücksichtigt sind:
Unterschiede Ehe Konkubinat Studer Anwälte AG .pdf