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Der Entzug einer IV-Rente berechtigt zu Arbeitslosentaggeld
Einem langjährigen IV-Rentner (IV-Grad 56 %) wird die Rente bei einer Revision entzogen. Auch die Pensionskassenrente wird eingestellt. Obwohl der Mann schon vor Jahren seine letzte Stelle verloren hatte und seither nicht mehr erwerbstätig war und somit keine ALV-Beiträge entrichtete, kann er sich innerhalb eines Jahres nach Rentenentzug bei der Arbeitslosenkasse melden und erhält dort ein Jahr lang Taggeld. Der Wegfall der halben Rente stellt einen Grund für die Beitragsbefreiung nach Art. 14 Abs. 2 AVIG dar. Der Einspracheentscheid verweist insbesondere auf Art. B136 ff. des (damals gültigen) Kreisschreibens ALE, was in der heutigen Fassung des KS ALE dem Art. 190 ff. entspricht (online unter http://www.treffpunkt-arbeit.ch/downloads/kreisschreiben).