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Corona-Virus und Besuchsrecht: Update 13. Mai 2020

2020-05-13 11:38:00

Empfehlungen der KOKES zur Besuchsregelung unter Corona vom 03. April 2020 

Mit Blick auf die Verunsicherung der Eltern und Behörden, ob und wenn ja wie bestehende Besuchsrechtsregelungen unter den Corona-Massnahmen umgesetzt werden können/dürfen, hat die KOKES – eine Konferenz, die Empfehlungen zu verschiedenen Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzes erlässt – im April 2020 Folgendes veröffentlicht:

Grundsätzlich besteht weiterhin der Anspruch des Kindes auf angemessenen Kontakt auch zu dem nicht im gleichen Haushalt lebenden Elternteil. Die Verordnung 2 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, die eine Minimierung des sozialen Kontaktes empfiehlt, gilt nicht in der Kernfamilie, wozu auch der getrennt lebende Elternteil gehört. Die Beantwortung der Frage, wie die Schutzvorgaben des Bundes umzusetzen sind, liegt in der Verantwortung der Eltern.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz soll gelten, wenn sich ein Familienmitglied aufgrund einer positiven Testung oder aufgrund von Krankheitssymptomen in Selbstisolation oder Quarantäne befindet. Dann soll ein Ausweichen auf alternative Kontaktformen, wie Telefon, Skype, Facetime etc. ermöglicht werden. Dies soll auch gelten, wenn mit dem Besuch ein Grenzübertritt verbunden ist.

Eine Empfehlung des BAG (Bundesamt für Gesundheit) zur Handhabung dieser Situation fehlt bisher.

Achtung: Die Pflicht zur Zahlung des geregelten Kindesunterhalts besteht auch bei einem eingeschränkten Besuchsrecht fort. Eine Abänderung der getroffenen Regelung entfällt aufgrund des nur vorübergehenden Charakters der Pandemie.


Hier finden Sie dass Corona-Papier der KOKES